Allgemeine Geschäftsbedingungen (Dozent)
für die Erbringung von Dienstleistungen (Dozententätigkeit) von Hans Christian Hinne, Känerweg 27, 88316 Isny, E-Mail:
§ 1 Allgemeines
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Dozenten unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
b) Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
c) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Dozent – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
a) Der Auftragnehmer erbringt als Freiberufler folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: Dozententätigkeit / Vorlesungen für Heilpraktiker in Ausbildung
b) Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Dozent und dem Auftraggeber.
c) Der Dozent erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
d) Der Dozent ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Dozenten erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
e) Die dem Lehrgangsteilnehmer im Rahmen von Lehrgängen zu vermittelnden Inhalte sind dem Dozenten durch den Auftraggeber vor Vertragsschluß bekanntzugeben.
Der Dozent ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern, soweit diese den Nutzen des angekündigten Lehrgangs für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
f) Eine vom Auftraggeber ausgegebene Lehrgangsbestätigung stellt ein an den Dozenten gerichtetes Angebot zur Durchführung ausgewählter Lehrgänge unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Der Vertrag kommt aufgrund Übermittlung der Lehrgangsbestätigung durch den Auftraggeber unter Angabe des Lehrgangs und Annahme durch den Dozenten zustande.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Dozent gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Entgelt/Honorar und Zahlungsbedingungen
a) Das Honorar wird individualvertraglich vereinbart und ist vor Beginn des Kurses festzulegen. Das vollständige Honorar wird anhand der Lehrgangsstunden (inkl. Pausen) errechnet.
b) Das Honorar ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist das Honorar nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Dozent vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
c) Weiteres Entgeld: Der Dozent erhält zudem eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 18ct. (Eurocent) pro gefahrenem Kilometer zur Lehrgangsstelle (Hin- und Rückfahrt), sowie eine vollständige Parkkostenerstattung, falls kein kostenfreier Parkplatz der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.
d) Mittels nachfolgender Methoden und den dort genannten Bedingungen ist das gesamte Entgeld/Honorar auszugleichen:
- Ausgleich auf Vorkasserechnung,
die sofort nach Zugang auszugleichen ist. Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Rechnungen werden durch den Dozenten nach Wahl per Brief, Fax oder E-Mail versandt. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers ist der Dozent dazu berechtigt, die Erbringung der von Seiten des Dozenten vertraglich obliegenden Leistungen zu verweigern. - Ausgleich auf Rechnung,
die im Nachgang des Lehrgangs gestellt wird. Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Rechnungen werden durch den Dozenten nach Wahl per Brief, Fax oder E-Mail versandt. Der Dozent behält sich vor, in Einzelfällen auf Vorkasserechnung umzustellen. - Ausgleich durch Abrechnung des Auftraggebers,
die innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen hat. Der Ausgleich hat spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach dem Lehrgang zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach dem Lehrgang in Verzug. Der Dozent behält sich vor, in Einzelfällen auf Vorkasserechnung umzustellen.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
a) Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
b) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
c) Der Dozent hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Dozent hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
§ 6 Rücktritt/Terminabsage des Dozenten
Der Dozent ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinne liegt insbesondere vor, wenn
- der Auftraggeber nach Lehrgangsbestätigung die zu vermittelnden Inhalte ändert;
- eine Erkrankung des Dozenten die Durchführung unmöglich macht.
Im ersten Fall werden bereits ausgeglichene Rechnungen anteilig zu 50% zurückerstattet, bzw. im Nachgang zu 50% ausgestellt. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
Im zweiten Fall werden bereits ausgeglichene Rechnungen vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
§ 7 Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen bis 4 Wochen (28 Tage) vor Lehrgangsbeginn vom Vertrag zu 10% des fälligen Honorars zurücktreten.
Bei späterem Rücktritt/Stornierung steht dem Dozenten eine angemessene Entschädigung (Stornierungsgebühr) zu, die sich nach Zeitabschnitten wie folgt staffelt:
- zwischen dem 27. Tag und dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 30 %
- zwischen dem 13. Tag und dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 50 %
- ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn zu Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 100 %
des vereinbarten Honorars.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
a) Der Dozent wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Dozent verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
b) Der Dozent verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
§ 9 Urheberrechte
Die seitens des Dozenten durchgeführten Lehrgänge werden mit Sorgfalt unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der einschlägigen Regelwerke unter erheblichem Arbeitseinsatz vorbereitet und konzipiert und geben die subjektive Sicht wieder. Sämtliche durch den Dozenten erarbeiteten Lehrgangsunterlagen und -informationen unterliegen daher dem Schutze des Urheberrechts. Die Nutzung der Unterlagen ist nur den Lehrgangsteilnehmern im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen gestattet.
Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen des Lehrgangs angebotenen Inhalte für eigene private, nicht gewerbliche, Zwecke zu verwenden. Der Teilnehmer darf keine Vervielfältigung der Inhalte in gedruckter oder elektronischer Form an Dritte weitergeben.
Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Lehrgängen verbleiben beim Dozenten. Die Teilnehmer sind nur berechtigt, die Lehrgänge und die dort vermittelten Informationen und Unterlagen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Eine Berechtigung dahingehend, die Lehrgänge aufzuzeichnen und/oder auf sonstige Weise, beispielsweise im Internet oder in Intranets Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, besteht nicht. Ebensolches gilt für die gewerbliche Vervielfältigung und/oder den Weiterverkauf der Inhalte aus den Lehrgängen.
Aushändigungen, Präsentationen, Software und sonstige Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Vervielfältigen, Übersetzen oder Umsetzen in irgendein elektronisches Medium oder maschinell lesbare Form im Ganzen oder in Teilen ohne vorherige schriftliche Genehmigung vom Dozenten ist nicht gestattet.
§ 10 Haftung / Freistellung
a) Der Dozent haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Dozent fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Dozent nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Dozents ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Dozents für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
b) Der Auftraggeber stellt den Dozent von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Dozent aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
b) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt und die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
c) Der Auftraggeber wird den Dozent bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Dozent die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
d) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Dozents als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
e) Der Dozent ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Dozent ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
§ 12 Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
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