AGB Dozent

AGB Dozent

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Dozent)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Dozententätigkeit gelten für die Durchführung aller Lehrgänge durch Hans Christian Hinne (im Folgenden "Dozent" genannt) nach Maßgabe der zwischen der Einrichtung (z.B. Akademie/Schule) und dem Dozent geschlossenen Lehrgangsverträge.

2. Vertragsschluß

Eine von der Einrichtung ausgegebene Lehrgangsbestätigung stellt ein an den Dozenten gerichtetes Angebot zur Durchführung ausgewählter Lehrgänge unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Der Vertrag kommt aufgrund Übermittlung der Lehrgangsbestätigung durch die Einrichtung unter Angabe des Lehrgangs zustande.

3. Leistungsumfang 

Die dem Lehrgangsteilnehmer im Rahmen von Lehrgängen zu vermittelnden Inhalte sind dem Dozenten durch die Einrichtung vor Vertragsschluß bekanntzugeben.
Der Dozent ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern, soweit diese den Nutzen des angekündigten Lehrgangs für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.

4. Entgelt/Honorar und Zahlungsbedingungen 

Das von der Einrichtung für die Lehrgangsdurchführung zu leistende Honorar ist vor Beginn des Kurses festzulegen. Ein Schulstundenhonorar (pro Dreiviertelstunde) in Höhe von 38€ ist als Minimum festgesetzt. Das vollständige Honorar wird anhand der Lehrgangsstunden (inkl. Pausen) errechnet.

Weiteres Entgeld: Der Dozent erhält zudem eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 18ct. (Eurocent) pro gefahrenem Kilometer zur Lehrgangsstelle (Hin- und Rückfahrt), sowie eine vollständige Parkkostenerstattung, falls kein kostenfreier Parkplatz der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden kann.

Mittels nachfolgender Methoden und den dort genannten Bedingungen ist das gesamte Entgeld/Honorar auszugleichen: 

  1. Ausgleich auf Vorkasserechnung,
    die sofort nach Zugang auszugleichen ist. Die Einrichtung kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Rechnungen werden durch den Dozenten nach Wahl per Brief, Fax oder E-Mail versandt. Im Falle des Verzuges der Einrichtung ist der Dozent dazu berechtigt, die Erbringung der von Seiten des Dozenten vertraglich obliegenden Leistungen zu verweigern.
  2. Ausgleich auf Rechnung,
    die im Nachgang des Lehrgangs gestellt wird. Die Einrichtung kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Rechnungen werden durch den Dozenten nach Wahl per Brief, Fax oder E-Mail versandt. Der Dozent behält sich vor, in Einzelfällen auf Vorkasserechnung umzustellen.
  3. Ausgleich durch Abrechnung der Einrichtung,
    die innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen hat. Der Ausgleich hat spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach dem Lehrgang zu erfolgen. Die Einrichtung kommt spätestens 30 Tage nach dem Lehrgang in Verzug. Der Dozent behält sich vor, in Einzelfällen auf Vorkasserechnung umzustellen.

5. Rücktritt/Terminabsage des Dozenten

Der Dozent ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinne liegt insbesondere vor, wenn 

  • die Einrichtung nach Lehrgangsbestätigung die zu vermittelnden Inhalte ändert;
  • eine Erkrankung des Dozenten die Durchführung unmöglich macht. 

Im ersten Fall werden bereits ausgeglichene Rechnungen anteilig zu 50% zurückerstattet, bzw. im Nachgang zu 50% ausgestellt. Schadensersatzansprüche stehen der Einrichtung nicht zu.  
Im zweiten Fall werden bereits ausgeglichene Rechnungen vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen der Einrichtung nicht zu. 

7. Rücktritt der Einrichtung

Die Einrichtung kann ohne Angabe von Gründen bis 4 Wochen (28 Tage) vor Lehrgangsbeginn vom Vertrag zu 10% des fälligen Honorars zurücktreten.
Bei späterem Rücktritt/Stornierung steht dem Dozenten eine angemessene Entschädigung (Stornierungsgebühr) zu, die sich nach Zeitabschnitten wie folgt staffelt: 

  • zwischen dem 27. Tag und dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 30 %
  • zwischen dem 13. Tag und dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 50 %
  • ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn zu Veranstaltungsbeginn eine Stornierungsgebühr von 100 %

des vereinbarten Honorars. 

8. Urheberrechte

Die seitens des Dozenten durchgeführten Lehrgänge werden mit Sorgfalt unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der einschlägigen Regelwerke unter erheblichem Arbeitseinsatz vorbereitet und konzipiert und geben die subjektive Sicht wieder. Sämtliche durch den Dozenten erarbeiteten Lehrgangsunterlagen und -informationen unterliegen daher dem Schutze des Urheberrechts. Die Nutzung der Unterlagen ist nur den Lehrgangsteilnehmern im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen gestattet. 

Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen des Lehrgangs angebotenen Inhalte für eigene private, nicht gewerbliche, Zwecke zu verwenden. Der Teilnehmer darf keine Vervielfältigung der Inhalte in gedruckter oder elektronischer Form an Dritte weitergeben. 

Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Lehrgängen verbleiben beim Dozenten. Die Teilnehmer sind nur berechtigt, die Lehrgänge und die dort vermittelten Informationen und Unterlagen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Eine Berechtigung dahingehend, die Lehrgänge aufzuzeichnen und/oder auf sonstige Weise, beispielsweise im Internet oder in Intranets Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, besteht nicht. Ebensolches gilt für die gewerbliche Vervielfältigung und/oder den Weiterverkauf der Inhalte aus den Lehrgängen. 
Aushändigungen, Präsentationen, Software und sonstige Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Vervielfältigen, Übersetzen oder Umsetzen in irgendein elektronisches Medium oder maschinell lesbare Form im Ganzen oder in Teilen ohne vorherige schriftliche Genehmigung vom Dozenten ist nicht gestattet.

9. Haftung für Schäden 

Die Haftung vom Dozenten und seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der Teilnehmer daher vertraut und auch vertrauen darf). Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Dozent für jeden Grad des Verschuldens, wobei die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, die nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit führt, auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist. 

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für den Geschäftssitz vom Dozenten zuständige Gericht.